Teilnahmebedingungen
Bei der Aktion 21 wins der Spielbank Wiesbaden erhält jeder Gast vom 7. bis 17. Juni 2023 pro Tag und Besuch ein Los mit einer Kartenkombination.
Vom 7. bis 11. Juni gibt es die Lose für die Chance 1 und vom 12. bis 17. Juni die Lose der Chance 2.
Am 10. Juni vor Spielbeginn veröffentlicht die Spielbank drei unterschiedliche Black Jack Gewinnkombinationen für die Chance 1.
Lose der Chance 1 können nur am 10. und 11. Juni eingelöst werden.
Am 17. Juni vor Spielbeginn veröffentlicht die Spielbank drei unterschiedliche Black Jack Gewinnkombinationen für die Chance 2.
Lose der Chance 2 können nur am 17. und 18. Juni eingelöst werden.
Stimmt eine Kartenkombination in dem Los mit einer der drei Gewinnkombinationen der richtigen Chance überein, kann gegen Abgabe des Loses an den Spielkassen ein Gewinn eingelöst werden. Der Einlösezeitraum für die Gewinne und das Datum für die Veröffentlichung, der für die jeweilige Chance gültigen Kartenkombinationen, stehen im Los.
Entscheidungen des Personals sind nicht anfechtbar. Die Kartenkombinationen im Klassischen Spiel und im Automatenspiel sind identisch.
Es gibt folgende Gewinne für die drei Kombinationen:
Black Jack-Kombi 1 gewinnt 250 Euro
Black Jack-Kombi 2 gewinnt 50 Euro
Black Jack-Kombi 3 gewinnt 20 Euro
Alle Gewinne werden in Glückstickets/Glücksjetons ausbezahlt.
Die Losausgabe erfolgt so lange der Vorrat reicht.
Sonstige Bedingungen:
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder anderen Dritten bei der Teilnahme an der 21 wins Aktion durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für die Spielbank zu sperren. Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt. Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung und Durchführung der 21 wins Aktion betraut sind, und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.