Teilnahmebedingungen
Bei der Halloween-Aktion der Spielbank Wiesbaden erhalten Besucher im Aktionszeitraum
vom 30. Oktober bis 2. November 2025 pro Tag und Besuch ein Halloween-Los.
Befindet sich im Mittelteil des Halloween-Loses eines von vier unterschiedlichen
Gespenstern, erhält der Inhaber des Loses einen Sofortgewinn an einer unserer Kassen.
Es gilt folgender Gewinnschlüssel:
Sonderaktionen am 31. Oktober
Am 31. Oktober erhält jeder 31. Gast beim Eintritt einen Voucher, den er an den Kassen gegen einen
Sofortgewinn von 100 Euro eintauschen kann. Die Zählung erfolgt fortlaufend und einheitlich über
alle Zugangsbereiche des Klassischen Spiels und des Automatenspiels.
Zusätzlich erhalten Besucher beim First Check-in am 31. Oktober eine
Halloween-Süßigkeiten-Tüte.
Ausgabe nur solange der Vorrat reicht.
Gewinneinlösung
Alle Gewinne werden ab dem 30. Oktober bis einschließlich
2. November 2025 in Jetons/Glücksjetons oder Glückstickets ausbezahlt.
Die Losausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht.
Sonstige Bedingungen
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder
anderen Dritten bei der Teilnahme an der Aktion durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel
Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für die Spielbank
zu sperren. Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt. Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen
Unternehmen, die mit der Entwicklung und Durchführung der Halloween-Aktion 2025 betraut sind,
und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Gewinnansprüche
sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.