Teilnahmebedingungen
Bei der Sommer-Aktion der Spielbank Wiesbaden erhalten Besucher im Aktionszeitraum vom 4. Juli bis einschließlich 16. August 2025 beim First-Check-In pro Tag ein Sommer-Wochenlos mit einem Traumziel plus ein personalisiertes Los für dieAbschlussverlosung.
Sofortgewinne:
Ab dem 11. Juli veröffentlicht die Spielbank jeden Freitag zu Spielbeginn drei Gewinnziele der Woche.
Stimmt das Traumziel in einem Sommerlos mit einem Gewinnziel der identischen Woche überein, kann durch Abgabe des Loses an den Spielkassen ein Sofortgewinn in Höhe von 20, 50 oder 200 Euro eingelöst werden.
Alle Gewinne werden in Glückstickets oder Glücksjetons ausbezahlt.
Immer ab Montag werden die neuen Wochenlose ausgegeben. Das heißt, es gibt jede Woche neue Chancen zu gewinnen. Der Einlösezeitraum sowie der Tag der Veröffentlichung der Gewinnziele für die jeweiligen Wochen-Lose, stehen im Los. Die Losausgabe erfolgt so lange der Vorrat reicht. Entscheidungen des Personals sind nicht anfechtbar.
Abschlussverlosung:
Alle personalisierten Lose, die in die Losboxen im Automatenspiel oder im Klassischen Spiel eingeworfen wurden, nehmen an den großen Schlussverlosungen am 16. August um 21. 00 Uhr im Automatenspiel und um 22.00 Uhr im Klassischen Spiel teil. Der Ort des Einwurfs bestimmt den Ort der Ziehung.
Um zu gewinnen und an der Abschlussverlosung teilnehmen zu können, muss der Berechtigte eines Loses persönlich anwesend sein, sich bei Aufruf seines Namens melden und sich mit einem geeigneten Dokument identifizieren. Hat sich ein Berechtigter nach 3-maligem Aufruf nicht gemeldet, erlischt seine Gewinnberechtigung für diesen Preis insgesamt. Für den aktuell zur Verlosung ausstehenden Preis wird dann ein neues Los gezogen.
Die sonstigen Bedingungen:
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder anderen Dritten bei der Teilnahme an der Aktion durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für die Spielbank zu sperren. Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt. Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung und Durchführung der Sommeraktion 2025 betraut sind, und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen