Teilnahmebedingungen
Bei der Oster-Aktion der Spielbank Wiesbaden erhalten Besucher im Aktionszeitraum
vom 19. bis 21. April 2025 pro Tag und Besuch eine Osterkarte.
Die Osterkarte eröffnet zwei Gewinnmöglichkeiten an den Osterterminals.
Gewinnmöglichkeit 1: Ein Schmuckstück von Juwelier Epple im Wert von ca. 3.000 Euro.
Gewinnmöglichkeit 2: Einen Sofortgewinn in Höhe von 100 Euro oder 50 Euro.
Eine Barauszahlung der Schmuckstücke ist nicht möglich. Der Umtausch ist ausgeschlossen.
Die Gewinnmöglichkeiten im Automatenspiel und im Klassischen Spiel sind identisch.
Alle Sofortgewinne werden in Glückstickets oder Glücksjetons ausbezahlt.
Die Ausgabe der Osterkarten erfolgt solange der Vorrat reicht.
Sonstige Bedingungen
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder anderen Dritten bei der Teilnahme an der Aktion durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für die Spielbank zu sperren. Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt. Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung und Durchführung der Oster-Aktion 2025 betraut sind, und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.