Teilnahmebedingungen
Bei der chinesischen Neujahrsaktion der Spielbank Wiesbaden erhält jeder Gast vom 28. Januar bis 9. Februar 2025 pro Tag und Besuch ein Glückslos. Clubmitglieder erhalten zwei Lose. Die ausgegebenen Lose sind Wochenlose und enthalten jeweils ein eingedrucktes Puzzlestück.
Die Aktion hat zwei Gewinnwochen. Lose der Woche 1 gibt es vom 28. Januar bis 2. Februar. Lose der Woche 2 vom 3. bis 9. Februar.
Passt ein Puzzlestück in ein gewinnauslösendes Feld des Gewinnbildes der jeweiligen Woche, gilt dies als Gewinn.
Das Gewinnbild der Woche 1 ist am 1. und 2. Februar 2025 auf den Anzeigen im Automatenspiel sowie im Klassischen Spiel einsehbar. Das Gewinnbild der Woche 2 am 8. und 9. Februar 2025.
Es gibt pro Woche jeweils drei gewinnauslösende Puzzlestücke mit folgender Gewinnhöhe:
500 Euro
100 Euro
50 Euro
Pro gewinnauslösendem Puzzlestück gibt es mehrere Gewinne.
Lose können nur an den im Los angegebenen Tagen eingelöst werden. Nicht eingelöste Lose verlieren ihre Gültigkeit und können nicht auf
andere Tage übertragen werden.
Alle Gewinne werden in Glückstickets oder in Glücksjetons/Jetons ausbezahlt.
Die Losausgabe erfolgt so lange der Vorrat reicht. Entscheidungen des Personals sind nicht anfechtbar.
Sonstige Bedingungen:
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder anderen Dritten bei der
Teilnahme an der Aktion durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme
auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für die Spielbank zu sperren.
Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt. Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung und
Durchführung der chinesischen Neujahrsaktion betraut sind, und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, die Aktion
bei unvorhergesehenen Umständen zu ändern oder vorzeitig zu beenden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.