Teilnahmebedingungen
Bei der Frühjahrsaktion der Spielbank Wiesbaden erhalten Besucher im Aktionszeitraum
vom 13. bis einschließlich 25. Mai 2026 pro Tag und Besuch ein Frühjahrslos.
Ist im Mittelteil des Loses mindestens ein Maiglöckchen abgebildet, kann durch Abgabe des Loses an den Spielkassen ein Sofortgewinn eingelöst werden.
Das einzelne Blatt löst keinen Gewinn aus.
Es gilt der folgende Gewinnschlüssel:
Alle Gewinne werden bis zum 25. Mai 2026 in Form von Glücksjetons oder als Glücksticket ausgezahlt. Die Losausgabe erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Entscheidungen des Personals sind nicht anfechtbar.
Die sonstigen Bedingungen:
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder anderen Dritten bei der Teilnahme an der Aktion durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für die Spielbank zu sperren. Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt. Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung und Durchführung der Frühjahrsaktion betraut sind, und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, die Aktion bei unvorhergesehenen Umständen zu ändern oder vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
