Teilnahmebedingungen
Bei der Sommeraktion der Spielbank Wiesbaden erhält jeder Besucher der Spielbank Wiesbaden im Aktionszeitraum
vom 26. Juni bis einschließlich 9. August 2026 ein Sommerlos mit vier Sommersymbolen.
Ab dem 3. Juli veröffentlicht die Spielbank jeden Freitag zu Spielbeginn die vier aktuellen Gewinnsymbole der Woche.
Stimmt mindestens ein Sommersymbol in dem Sommerlos eines
gewinnberechtigten Losinhabers mit den Gewinnsymbolen der Woche überein, kann durch Abgabe
des Loses an den Spielkassen ein Sofortgewinn eingelöst werden.
Immer ab Montag werden die neuen Wochenlose beim Check-in ausgegeben, erstmalig am Montag, dem 06.07.
Das heißt: Jede Woche gibt es neue Lose, neue Gewinnsymbole und neue Gewinnchancen.
Der Einlösezeitraum für die Gewinne und das Datum für die Veröffentlichung,
der für das jeweilige Sommerlos gültigen Gewinnsymbole, stehen im Los.
Stimmt mindestens ein Sommersymbol des aktuell gültigen Wochenloses
mit einem Gewinnsymbol der Woche überein, gibt es folgende Sofortgewinne:
4 richtige Gewinnsymbole gewinnen 10.000 Euro
3 richtige Gewinnsymbole gewinnen1 .000 Euro
2 richtige Gewinnsymbole gewinnen 50 Euro
1 richtiges Gewinnsymbol gewinnt 20 Euro
Alle Gewinne werden in Glücks-/ Cashtickets oder in Glücksjetons/Jetons ausbezahlt. Entscheidungen des Personals sind nicht anfechtbar.
Die Losausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht.
Die sonstigen Bedingungen:
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder
anderen Dritten bei der Teilnahme an der Aktion durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel
Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für die Spielbank zu sperren.
Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt. Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen Unternehmen,
die mit der Entwicklung und Durchführung der Sommeraktion 2026 betraut sind, und deren Familienangehörige
sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
